MITGAS übernimmt als Aushilfslieferant die Gasversorgung oberhalb Niederdruck, wenn der Netzbetreiber mitteilt, dass die Energieentnahme keinem Lieferanten zugeordnet werden kann.
Die Aushilfslieferung ist beiderseits mit einem Monat zum Monatsende kündbar. Sie endet mit der Unterbrechung der Anschlussnutzung durch den örtliche Netzbetreiber, wenn MITGAS die Aushilfslieferung nur befristet übernimmt oder diese gekündigt wurde.
MITGAS liefert die Aushilfsenergie zu den Allgemeinen Regelungen zur Gaslieferung von MITGAS (AGB) und folgenden preislichen Konditionen, sofern MITGAS kein anderes Angebot für die Versorgung mit Aushilfsenergie unterbreitet.
Es gelten die folgenden Preisregelungen:
Preisblatt-Archiv für die Lieferung von Aushilfsenergie
Unsere Geschäftsbedingungen für Sie zum Downloaden
Informationen zur Ersatzversorgung mit Erdgas in Niederdruck
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
-
Warum bin ich in die Aushilfsenergie gefallen, obwohl ich keinen Vertrag bei Ihnen abgeschlossen habe?
-
Wie setzt sich der Preis der Aushilfsenergie zusammen?
-
Wie lange läuft die Aushilfsenergie?
-
Wie kann ich die Aushilfsenergie kündigen?
-
Welche Laufzeiten und Fristen gibt es?
Wir haben den richtigen Ansprechpartner für Sie.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.