Zum 01. Septemer 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.
Gemäß § 13 b Abs. 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 5 UStG findet das RC-Verfahren bei Stromlieferungen Anwendung, wenn der Elektrizität liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3 g UStG sind.
Nach § 13 b Abs. 2 Nr. 5 b i. V. m. Abs. 5 UStG wird das RC-Verfahren für Gaslieferungen angewendet, die über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen anderen inländischen Unternehmer, der selbst derartige Leistungen erbringt, erfolgen.
Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der enviaM stellen wir Ihnen das Formular des Finanzamtes zum Download bereit.
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