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MITGAS- und enviaM-Kunden sollen schnell von Energiepreisbremsen profitieren
BDEW spricht von „Mammutaufgabe“ für Energieversorger
MITGAS- und enviaM-Kunden erhalten die Entlastungen der von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen automatisch und ohne selbst aktiv werden zu müssen. Die Energiedienstleister informieren jeden Kunden individuell zum jeweiligen Entlastungsbetrag und den neuen monatlichen Abschlägen. Die Anschreiben werden so schnell wie möglich versandt. Die Entlastungen gelten, wie im Gesetz vorgesehen, rückwirkend zum 1. Januar 2023.
Seit Dezember arbeiten die Energiedienstleister mit Hochdruck an der Umsetzung. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitschiene erweist sich dabei als zu knapp. Wie der Branchenverband BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) mitteilte, stelle die Umsetzung alle Energieunternehmen vor eine Mammutaufgabe, da die Vorgaben sehr komplex und nicht eindeutig ausgestaltet seien. Dadurch käme es zu Verzögerungen bei der Information der Kunden.
Die Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen sind:
- Knappe Zeiträume: Das Gesetz zu den Preisbremsen wurde erst am 24.12.2022 veröffentlicht. Zu dem Zeitpunkt waren die Energieunternehmen auch noch mit der Umsetzung der Dezembersoforthilfe für Gas ausgelastet. Diese wurde zwar kundenseitig abgeschlossen, läuft aber in der unternehmensinternen Verrechnung auch jetzt noch weiter.
- Komplexität und erhöhter Personalaufwand: Die in den vergangenen Monaten beschlossenen Maßnahmen wie Umlagen, Soforthilfen und Preisbremsen zeichnet eine Komplexität aus, die bei den Energieunternehmen neben organisatorischem Mehraufwand auch erheblich gesteigerte Kundenanfragen über den gesamten Zeitraum nach sich zieht. Dies bindet zusätzlich qualifiziertes Personal, das für die Umsetzung der Hilfen und Preisbremsen benötigt wird.
- Technische Umsetzbarkeit: Die Beschlüsse der Bundesregierung benötigen weitgreifende IT-Umstellungen. Dies bedeutet sowohl für die IT-Dienstleister als auch Energieversorger enorme Herausforderungen. Probleme bestehen häufig bei der Implementierung neu zu entwickelnder IT-Lösungen in die bestehende Software.
- Herstellung der Rechtssicherheit: Die Bewertung rechtlicher Fragen, die sich aus den teilweise zu interpretierenden Gesetzestexten ergeben, und entsprechende rechtssichere Umsetzung erfordern enormen Aufwand. Die durch den Gesetzgeber beschlossenen Preisbremsen waren zum Teil nicht eindeutig ausgestaltet.
- Zahlreiche Sonderfälle: Verschiedene Vertragsarten und Abschlagsfälligkeiten, die Berücksichtigung von Umzügen, aber auch die unterschiedlichen Regelungen für Strom und Gas führen zu komplexem Programmierungsaufwand. Dazu kommen die stark individualisierten Regelungen für Geschäftskunden.
- Verschiebung der Verantwortlichkeit: Die Energieunternehmen übernehmen hier als Branche originär staatliche Aufgaben. Die Vergabe von Entlastungen liegt eigentlich im Hoheitsbereich des Staates.
Bei enviaM und MITGAS handelt es sich insgesamt um rund 1,1 Millionen Strom- und rund 170.000 Gaskunden, von denen jeder einzeln geprüft, neu berechnet und informiert werden muss.
„Im Austausch mit dem BDEW zeigt sich, dass alle Energieunternehmen die gleichen enormen Herausforderungen stemmen müssen, um die politischen Vorgaben umzusetzen. Wir wollen, dass die Kunden von den Entlastungen so schnell wie möglich profitieren. Die Maßnahmen laufen bei MITGAS und enviaM parallel. Dennoch liegt die höchste Priorität zunächst auf den Gaskunden, da dort die Spanne der Preisbremse wesentlich höher als bei den Stromkunden ausfällt und eine schnelle finanzielle Entlastung für die Haushalte sehr wichtig ist“, sagt enviaM-Vertriebsvorstand und MITGAS-Geschäftsführer Patrick Kather.
Während sich die Entlastung je nach Verbrauch und Produkt bei Gaskunden im Schnitt zwischen rund 47 und 140 Euro pro Monat bewegt, beträgt die Preisbremse für Stromkunden zwischen rund 5 und 27 Euro.
Die Gas- und Strompreisbremse enden jeweils zum 31. Dezember 2023 mit Option der Verlängerung durch den Gesetzgeber bis Ende April 2024. Weitere Informationen dazu werden auf den Internetseiten www.enviaM.de/strompreisbremse und www.mitgas.de/gaspreisbremse bereitgestellt.
Pressekontakt
Cornelia Sommerfeld
Pressesprecherin
MITGAS/enviaM
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Hintergrund
Die enviaM-Gruppe ist der führende regionale Energiedienstleister in Ostdeutschland. Der Unternehmensverbund versorgt mehr als 1,3 Millionen Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energie-Dienstleistungen. Zur Unternehmensgruppe mit rund 3.400 Beschäftigten gehören die envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), Chemnitz, sowie weitere Gesellschaften, an denen enviaM mehrheitlich beteiligt ist. Gemeinsam entwickeln sie das Internet der Energie in Ostdeutschland. Anteilseigner der enviaM sind mehrheitlich die E.ON SE sowie rund 650 ostdeutsche Kommunen. Die Anteilseigner sind sowohl unmittelbar als auch mittelbar über Beteiligungsgesellschaften an enviaM beteiligt.
Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH handelt mit Erdgas, Bioerdgas und Wärme und bietet Energiedienstleistungen an. Darüber hinaus ist MITGAS Vorlieferant für Stadtwerke der Region. Das MITGAS-Grundversorgungsgebiet erstreckt sich über das südliche Sachsen-Anhalt, Westsachsen und Teile Thüringens. Hauptanteilseigner sind die envia Mitteldeutsche Energie AG mit 75,39 Prozent und die VNG - Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mit 24,6 Prozent.