So setzt sich der Gaspreis ab 1. Januar 2025 zusammen

Der Erdgaspreis setzt sich im Wesentlichen aus drei Kostenblöcken zusammen:

  • Mess- und Netzentgelte
  • Steuern, Abgaben und Umlagen
  • Beschaffung und Vertrieb

 

Gaspreisbestandteile bei Privatkunden von MITGAS in der Grundversorgung mit einem Verbrauch von 18.000 Kilowattstunden im Jahr:
(Stand: November 2024)

Grafik Detail-Zusammensetzung Gaspreis ab 1.1.2025

47,9 %

Aufgrund der noch immer höheren Großhandelspreise machen Beschaffungs- und Vertriebskosten weiterhin den größten Anteil des Erdgaspreises für Haushaltskunden aus.

Bis zum 31. Dezember 2024 beträgt dieser Anteil noch 61,3 Prozent. 

28,5 %

Der Anteil an Steuern, Abgaben und Umlagen am Erdgaspreis beträgt 28,5 Prozent. Hier hinein fallen auch die Konzessionsabgaben, die an Gemeinden dafür zu zahlen sind, dass für das Erdgasnetz öffentliche Verkehrswege genutzt werden. Ebenso  beinhaltet das Rechenbeispiel die aktuell geltende Mehrwertsteuer von 19 Prozent. 

Bis zum 31. Dezember 2024 beträgt dieser Anteil noch 24,5 Prozent. 

23,6 %

Netzentgelte sind für Transport und Verteilung der Energie sowie deren Abrechnung an den Netzbetreiber zu entrichten. Grundlage sind die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzkosten. Das Entgelt für den Messstellenbetrieb umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen sowie die Ermittlung und Bereitstellung von Zählerdaten. Der Anteil dieser Kosten liegt ab 1. Januar 2024 bei rund 14 Prozent. 

Bis zum 31. Dezember 2024 beträgt dieser Anteil noch 14,2 Prozent.