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    Rechtliche Hinweise für Haushaltskunden

    Allgemeine Informationen zu MITGAS Erdgasverträgen.

    Änderungen der Preise werden erst nach Unterrichtung des Kunden wirksam, die spätestens zwei Wochen, bei Haushaltskunden spätestens einen Monat, vor Eintritt der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.

    MITGAS liefert den gesamten Bedarf an Erdgas für Ihren Eigenverbrauch außerhalb der Grundversorgung. Wartungsdienste werden nicht angeboten. Der Messstellenbetrieb ist nicht Gegenstand der Erdgaslieferung.

    Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können nach Ablauf der Erstlaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

    Die Abrechnung erfolgt jährlich spätestens sechs Wochen nach der Verbrauchsermittlung.

    Während des Abrechnungszeitraumes leistet der Kunde in von MITGAS bestimmten, in der Regel gleichen Abständen Abschlagszahlungen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden die Überweisung oder das Lastschriftverfahren zur Verfügung.

    Der Lieferantenwechsel erfolgt unentgeltlich und zügig.

    Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist MITGAS, soweit es sich um eine Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, von der Leistungspflicht befreit; MITGAS haftet in diesen Fällen nicht. Dies gilt nicht, wenn die Störung auf unberechtigten Maßnahmen von MITGAS beruht. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können gegen den Netzbetreiber, der gemäß § 18 NDAV haftet, geltend gemacht werden.

    MITGAS wird für den Kunden, sofern möglich, beim Netzbetreiber die Störungsursache aufklären und dem Kunden insoweit Auskunft erteilen.

    Auskünfte zu den vertraglichen Regelungen sowie den geltenden Preisen und aktuellen Angeboten sind telefonisch unter der angegebenen Servicerufnummer, in einem der MITGAS Energieläden oder unter www.mitgas.de erhältlich. Sofern Sie Beanstandungen oder Kritik an unseren Leistungen haben, sind wir gern für Sie da.

    Wenden Sie sich dazu bitte an:

    MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, Postfach 15 60 52, 03060 Cottbus

    Telefon: 0800 2 660 660 (Mo. – Fr. von 8.00 – 17.00 Uhr)
    Kontakt: www.mitgas.de/kontakt

     

    Sollten wir Ihrer Beschwerde nicht abhelfen, haben Sie als Verbraucher gemäß § 13 BGB nach § 111b EnWG die Möglichkeit der Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle

    Energie e.V.,
    Friedrichstraße 133
    10117 Berlin

    Telefon: 030 2757 2400
    Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

     

    Außerdem können Sie sich als Haushaltskunde im Sinne des EnWG an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.

    Telefon: 030 22480 500
    Telefax: 030 22480 323

    Postanschrift:
    Verbraucherservice Energie
    Bundesnetzagentur
    Postfach 8001
    53105 Bonn

    E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

    Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu solchen Angeboten, Endkunden-Vergleichsprofilen und gegebenenfalls technische Spezifikationen von energiebetriebenen Geräten sowie Kontaktmöglichkeiten zu Einrichtungen, die ebenfalls Angaben über solche Angebote bereitstellen, erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.mitgas.de/energiesparen

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