Was ist die Grundversorgung?
Der Grundversorger eines jeweiligen Gebietes ist gesetzlich verpflichtet, die Erdgasversorgung in Niederdruck sicherzustellen, wenn Kunden keinen Vertrag über eine Erdgaslieferung abgeschlossen haben. Der Anspruch auf Grundversorgung besteht gemäß § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (Sonstiger Bedarf) beziehen.
Preise und Bedingungen der Grundversorgung mit Erdgas für Unternehmen
Im Grundversorgungsgebiet von MITGAS erfolgt die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung zu den Bedingungen der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) einschließlich der
Ergänzenden Bedingungen von MITGAS und zu den Allgemeinen Preisen für die Grundversorgung für Sonstigen Bedarf.
Preise der Grundversorgung bis 10.000 kWh/Jahr für Sonstigen Bedarf ab 1.1.2025:
netto | brutto1 | |
Grundpreis pro Jahr | 67,50 Euro | 80,33 Euro |
Verbrauchspreis2 pro kWh ab 1.1.2025 | 11,88 Cent | 14,14 Cent |
1Bruttopreise (gerundet) enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von 19 %.
2Der Verbrauchspreis (netto) beinhaltet 0,55 Cent/kWh Energiesteuer, 0,22 Cent/kWh Konzessionsabgabe, 0,00 Cent/kWh Bilanzierungsumlage, 0,25 Cent/kWh Gasspeicherumlage sowie 0,997 Cent/kWh Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis). Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 2,017 Cent/kWh.
3Der Verbrauchspreis (netto) beinhaltet 0,55 Cent/kWh Energiesteuer, 0,22 Cent/kWh Konzessionsabgabe, 0,00 Cent/kWh Bilanzierungsumlage, 0,145 Cent/kWh Gasspeicherumlage sowie 0,635 Cent/kWh Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (CO2-Preis). Der Saldo der vorgenannten Preisbestandteile beträgt 1,55 Cent/kWh.
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis: Erdgas darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Wechsel in die Grundversorgung
Hier können Sie in die MITGAS-Grundversorgung für Erdgas wechseln. Bitte geben Sie nachfolgend Ihre PLZ und Ihren Erdgasverbrauch ein.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis zur Preisdarstellung: Um Ihnen die Preise transparent und vergleichbar darzustellen, sind mögliche Auswirkungen durch die Gaspreisbremse in der nachfolgenden Preisübersicht nicht berücksichtigt. Mögliche Entlastungen teilen wir Ihnen nach Vertragsabschluss mit. Weitere Informationen haben wir Ihnen auf einer Themenseite zur Gaspreisbremse zusammengestellt.
Ersatzversorgung
Ist Ihr derzeitiger Lieferant ausgefallen oder verzögert sich Ihr Anbieterwechsel? Dann informieren Sie sich über die Bedingungen der Ersatzversorgung.
Abwendung einer Versorgungsunterbrechung
Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.
Sicherheitsdatenblatt
Hier finden Sie das Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 für Erdgas (getrocknet).
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