Normalerweise werden die Gesamtjahreskosten einheitlich auf 12 Monate verteilt. Kommt es unterjährig zu einer Preisänderung mit automatischer Abschlagsanpassung fließen in die Berechnung der monatlichen Abschläge weitere Faktoren ein:
- aktuelle Preise/veränderte Preise nach Preisanpassung
- Zeitpunkt einer Preisanpassung
- persönliches Verbrauchsverhalten: Gasverbrauch in der Heizsaison von Oktober bis April deutlich höher als von Mai bis September, als Faustformel gilt 90 Prozent während der Heizsaison, 10 Prozent außerhalb
- Zeitpunkt der Jahresrechnung
Wird die Jahresrechnung am Ende der Heizperiode gestellt, die Preisanpassung kommt jedoch zu einem früheren Zeitpunkt, kann es in Einzelfällen vorübergehend zu deutlich höheren Abschlägen kommen. Dies liegt daran, dass in der Heizsaison deutlich mehr Kilowattstunden an Erdgas verbraucht werden als im Sommer, für die nun auch noch höhere Verbrauchspreise anfallen. Zudem haben Sie weniger Monate bis zur Jahresrechnung zur Verfügung, auf die die höheren Kosten aufgeteilt werden können.
Mit der Jahresrechnung am Ende der nächsten Heizperiode werden die Abschlage dann neu berechnet und auf 12 Monate gleich hoch verteilt. Damit sinkt der Abschlag in der Regel auch wieder.
Übrigens: Zu viel bezahlte Beträge erhalten Sie auf jeden Fall zurück. Sie bezahlen garantiert nur das, was Sie auch wirklich verbrauchen. Mit der Jahresrechnung erhalten Sie den neuen Abschlagsplan, der einen 12-monatigen Abrechnungszeitraum berücksichtigt.
Am folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen, wie vorübergehend hohe Abschläge errechnet werden:
Preisanpassung: zum 1.10.2022
Jahresverbrauch: 18.000 kWh
Produkt: MEIN ERDGAS best
Etwa 90 Prozent des Jahresverbrauchs fällt in der Heizsaison von Oktober bis April an.