Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten
Hilfe & Unterstützung
Wir versorgen unsere Kunden zuverlässig mit Erdgas und wünschen uns im Gegenzug eine ebenso zuverlässige Bezahlung. Dennoch ist uns sehr wohl bewusst, dass die noch immer vergleichsweise hohen Preise viele unserer Kunden an die finanzielle Belastungsgrenze bringt. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich deshalb unverzüglich bei uns melden. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden und eventuelle Folgekosten vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Ihre Zahlungsmöglichkeiten
Sie haben verschiedenen Möglichkeiten, Ihre Abschläge und Jahresrechnungen bei uns zu bezahlen:
SEPA-Lastschriftsmandat
Der sicherste und zuverlässigste Weg ist das SEPA-Lastschriftsmandat. Damit können wir Ihre Zahlungen automatisch und immer genau verbuchen und Sie zusätzliche Kosten vermeiden.
Sollten wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine MITGAS“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit.
Überweisung oder Dauerauftrag
Selbstverständlich können Sie uns den Rechnungsbetrag auch auf unser Bankkonto überweisen oder für die monatlichen Abschläge einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank oder Sparkasse einrichten. Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer als Verwendungszweck an.
Empfänger | MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH |
IBAN: | DE20 8004 0000 0110 8828 00 |
BIC: | COBADEFFXXX |
Kreditinstitut: | Commerzbank AG |
Verwendung GIRO-Code auf Rechnung
Besonders schnell und fehlerfrei geht die Begleichung der Jahresrechnung, wenn Sie den auf der Rechnung aufgedruckten QR-Code mit Ihrem Smartphone scannen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Bank oder Sparkasse diesen Service anbietet.
Sonderzahlung
Bitte beachten Sie, dass die Sonderzahlung als separates Guthaben am Ende der Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung gutgeschrieben und verrechnet wird. Anstehende Abschläge oder sonstige Forderungen werden nicht mit der Sonderzahlung ausgeglichen.
Die Sonderzahlung ist ein freiwilliges Angebot für unsere Kunden. Sie sind nicht verpflichtet, dieses anzunehmen und zusätzliche Zahlungen zu Ihren Abschlägen zu leisten.
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Bitte beachten Sie:
Wenn
Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zunächst eine
kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen.
Rufen Sie uns an.
Gemeinsam ermitteln wir den ausstehenden Betrag und finden eine Lösung.
kostenfreien Servicenummer
0800 2 660660
Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
Nützliche Anlaufstellen bei Zahlungsschwierigkeiten
Unterstützung und Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten bieten unter anderem Sozialbehörden oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen wie Caritas oder Arbeiterwohlfahrt.
Sozialbehörden: Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse, Darlehen oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt usw.).
Schuldnerberatung von AWO, Caritas und Schuldenhelpline: Sowohl die Arbeiterwohlfahrt als auch die Caritas unterstützen Menschen bei der Bewältigung unterschiedlichster Lebenssituationen. Ehrenamtliche sowie staatlich anerkannte Experten beraten anonym online oder bundesweit an Beratungsstellen vor Ort. Die Schuldenhelpline ist eine kostenlose Telefon- und Online-Schuldenberatung der Arbeiterwohlfahrt Köln.
Energieberatung: Sie möchten Informationen zu Anbietern für Energieeffizienz und Energieeinsparung? Diese finden Sie auf der Anbieterliste der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE).
Was tun bei drohender Gassperre?
Eines vorweg: Wir können Gassperrungen nicht aussetzen. Dies würde Zahlungsschwierigkeiten nicht lösen, sondern Probleme nur verschieben und offene Forderungen schlimmstenfalls weiter anwachsen lassen. Es ist daher wichtig, Abschläge regelmäßig und zuverlässig zu begleichen.
Wenn Sie nach Erhalt unserer Mahnungen weiterhin nicht zahlen, kann es unter Umständen auch zu einer Sperrung Ihres
Zählers kommen. In diesem Fall kommen weitere Kosten auf Sie zu:
mindestens 30 Euro für die Sperrung
und
mindestens 109 Euro für den Wiederanschluss
Zusätzlich können weitere Kosten für
erfolglose Sperrversuche anfallen. Gegebenenfalls müssen wir den Vertrag
mit Ihnen kündigen.
Um das zu verhindern, ist es ganz wichtig, dass sich Kunden mit ankündigenden Zahlungsschwierigkeiten umgehend bei uns melden. Nur so können wir eine gemeinsame Lösung finden. Zahlreiche Ämter und öffentliche Stellen bieten zudem Unterstützung und Beratung an. Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite unter Zahlungsschwierigkeiten.
Rechtlicher Hinweis nach §19 Abs. 5 GasGVV: Zur Abwendung einer Unterbrechung der Versorgung bei Zahlungsschwierigkeiten finden Kunden hier ein Muster einer Abwendungsvereinbarung.
Warum wird eine Gassperrung durchgeführt und weitere wichtige Fragen zum Thema Gassperrung
-
Wenn Zahlungen nicht rechtzeitig bei uns eingehen, versenden wir zu aller erst eine kostenfreie Zahlungserinnerung und später kostenpflichtige Mahnungen. Um Folgekosten zu vermeiden sollten Sie schon bei der ersten Mahnung entweder die ausstehende Zahlung nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam können wir eine Lösung finden, sodass es nicht zu weiteren Mahnungen oder Sperrungen kommt.
Eine erste frühzeitige Möglichkeit, um vor allem Nachzahlungen bei der Jahresrechnung zu vermeiden, ist die Anpassung des monatlichen Abschlags. Ein individueller Abschlagstermin, Stundung oder Ratenzahlung können ebenfalls helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Empfänger von Sozialleistungen können die monatliche Abschläge direkt vom Leistungsträger überweisen lassen. Sprechen Sie dazu bitte direkt mit Ihren zuständigen Berater bei der jeweiligen Behörde.
Zudem sind eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden denkbar. Informieren Sie sich dazu am besten bei anerkannten Schuldner- und Verbraucherberatungen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel unter www.caritas.de.
Auch ein bewusster und vor allem sparsamer Umgang mit Energie kann den Verbrauch und damit die Kosten senken. Wir haben Ihnen dazu ein paar Energiespartipps zusammengestellt. Auf der Website der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de finden Sie darüber hinaus eine Anbieterliste für Beratungen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung.Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten und Gassperrung haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt.
-
Eine Gassperre ist die letzte Konsequenz und wird erst nach mindestens zwei Vorankündigungen durchgeführt. Sie ist die letzte Maßnahme eines Gasversorgers, wenn Kunden Ihre Gasrechnungen auch nach wiederholter Aufforderung nicht begleichen.
Wann oder weshalb eine Gassperre erfolgen darf, ist genau gesetzlich geregelt. An diese Vorgaben halten wir uns selbstverständlich. Schließlich möchten wir nicht, dass Kunden in einer kalten Wohnung frieren müssen.
-
Eine Gassperre wird nicht einfach grundlos angekündigt oder umgesetzt. Gaslieferanten sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden vorab mindesten zweimal auf die bevorstehende Unterbrechung der Gasversorgung hinzuweisen. Geregelt ist das unter § 19 der Gas GVV.
Schon bei der ersten Mahnung sollten Gaskunden aktiv werden, ihre verpasste Zahlung nachholen oder sich bei MITGAS melden.
-
In dem Fall sollten Sie die ausstehende Zahlung entweder unverzüglich nachholen oder sich bei uns melden. Gemeinsam finden wir eine Lösung.
-
Eine Mahnung zu ignorieren. Häufig ist nur bei der Überweisung etwas schief gelaufen oder man hat die Zahlung in einer hektischen Situation vergessen. Das ist kein Drama und sollte schnell behoben werden. Liegt der Grund jedoch in finanziellen Schwierigkeiten, sollten Sie aktiv werden und sich umgehend bei uns melden.
-
Bis zur tatsächlichen Sperrung haben Sie die Möglichkeit, den offenen Betrag via Überweisung oder GIRO-Code zu begleichen. Sobald Sie die Zahlung getätigt hat, informieren Sie MITGAS umgehend. Wir empfehlen, einen Nachweis per E-Mail zu schicken.
-
Unter Härtefallregelungen versteht man Umstände, unter denen eine Unterbrechung der Gasversorgung unverhältnismäßig ist und insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben entsteht. Liegt beim Kunden eine solche Situation vor, muss er dies MITGAS schriftlich nachweisen, zum Beispiel durch eine ärztliche Bescheinigung.