So entwickeln sich die Erdgaspreise
Hintergrundwissen zur Preisentwicklung und zum Erdgasmarkt
zuletzt aktualisiert am 14.2.2025
Trotz entspannter Lage auf dem Erdgasmarkt sind die Börsenpreise für Erdgas zum Jahresanfang 2025 noch immer deutlich höher als vor Corona und der Energiekrise. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie sich die Preise weiter entwickeln und wie der Erdgasmarkt überhaupt funktioniert.
Senkung Erdgaspreise zum 1. Januar 2025
MITGAS gibt die weiter zurückgehenden Beschaffungskosten an ihre Privat- und Gewerbekunden weiter. Wir haben daher die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2025 im Netzgebiet von MITNETZ GAS um 1,58 Cent je Kilowattstunde (brutto) gesenkt. Dies betrifft die Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge wie die ehemaligen MITGAS-Produkte Familien-Paket, Treue-Paket, Bonus-Paket oder Classic-Paket. In der Grundversorgung kostet die Kilowattstunde Erdgas damit nun 14,14 Cent (brutto). Die Grundpreise haben sich nicht geändert.
Alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden wurden im November schriftlich über ihre neuen Preise informiert.
Entwicklung der Erdgaspreise
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MITGAS hat die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2025 um 1,58 Cent je Kilowattstunde* für einen Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Grundpreis blieb konstant.
Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 15,72 Cent je Kilowattstunde* auf 14,14 Cent je Kilowattstunde*. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zur Grundversorgung.
Wie sich die Erdgaspreise im weiteren Jahresverlauf 2025 entwickeln werden, können wir aktuell nicht abschätzen.
*brutto -
Seit 1. Januar 2025 beträgt der Verbrauchspreis für Erdgas für einen MITGAS-Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS 14,14 Cent* je Kilowattstunde.
Der Grundpreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS liegt unverändert bei 80,33 Euro* pro Jahr.
*brutto -
Die Höhe der Erdgasrechnung hängt vom Erdgasverbrauch und dem gewählten Tarif ab.
Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) beläuft sich die Erdgasrechnung nach der Preissenkung zum 1. Januar 2025 statt auf 2.910 Euro* nun auf 2.625 Euro*. Dies entspricht einer Senkung um 10 Prozent.
*Angaben jeweils brutto
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Dazu lässt sich keine pauschale Aussage treffen.
Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Jahresverbrauch von ca. 60.000 kWh Erdgas. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh. Für Gewerbekunden mit einem Erdgasverbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist.
Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden. Informationen dazu finden Sie unter www.mitgas.de/ersatzversorgung-b2b. -
MITGAS hatte die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2024 um 0,94 Cent je Kilowattstunde* für einen Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS gesenkt. Der Grundpreis blieb konstant.
Der Verbrauchspreis für Erdgas für einen Privat- und Gewerbekunden von MITGAS in der Grundversorgung im Netzgebiet von MITNETZ GAS sank damit von 15,09 Cent je Kilowattstunde* auf 14,13 Cent je Kilowattstunde*. Ab 1. April 2024 galt auf Erdgas wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dadurch erhöhte sich der Bruttoverbrauchspreis auf Erdgas auf 15,72 Cent je Kilowattstunde.
*brutto, inkl. reduzierter Mehrwertsteuer von 7 Prozent.
Senkung der Mehrwertsteuer
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Für Ihre Abschlussrechnungen zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 wurde für den gesamten Verbrauch im Abrechnungszeitraum (auch vor dem 1. Oktober 2022) der geminderte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent berücksichtigt.
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MITGAS hat das sogenannte Stichtagsmodell umgesetzt. Lag der Stichtag für die Jahresabrechnung zwischen dem 1. Oktober 2022 und 31. März 2024, galten die günstigen 7 Prozent für den gesamten Abrechnungszeitraum der vergangenen zwölf Monate. Dies hat dazu geführt, dass für die komplette Jahresrechnung 7 Prozent Mehrwertsteuer galten. Es war also möglich, dass schon der Gasverbrauch ab Oktober 2021 mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abgerechnet wurde.
Um Sie als Kunden möglichst lange zu entlasten, hat MITGAS ab April 2024 auf das Zeitscheibenmodell gewechselt. Dabei wurde der Gasverbrauch in den Jahresrechnungen, die ab April 2024 gestellt wurden, bis zum 31. März 2024 mit 7 Prozent und ab April 2024 wieder mit 19 Prozent besteuert. In der Praxis wurde diese Kombination der beiden Modelle als Hybridmodell bezeichnet.
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Die Abschlagsbeträge hatten sich nicht automatisch mit der Mehrwertsteuersenkung verringert. Bei der Abrechnung wurde jedoch der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz berücksichtigt.
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Nein, Kunden mussten sich um nichts kümmern. Sie profitierten automatisch von der Ersparnis und mussten sich nicht aktiv bei uns melden. Es war auch keine zusätzliche Ablesung des Zählers erforderlich. Die Umsatzsteuersenkung haben bzw. werden wir entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben bei der Jahresrechnung berücksichtigen.
Hintergrundwissen - Erdgasmarkt verstehen
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Aktuell* beobachten wir wieder einen leichten Anstieg der Großhandelspreise. Ursache sind unter anderem die geopolitischen Entwicklungen sowie geringere Lieferungen aus Norwegen. Insgesamt liegen die Börsenpreise zwar deutlich unter den Preisspitzen von 2022, jedoch noch weit über "Vorkrisenniveau".
*Stand Februar 2025
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Auch wenn die Preise im Großhandel gegenüber der Hochpreisphase 2022 gesunken sind, wirkt sich diese Entwicklung nicht eins zu eins auf die Endkundenpreise aus – genauso wie die Endkundenpreise 2022 nicht unmittelbar und entsprechend der Preisanstiege im Großhandel gestiegen sind. Auch in diesem Fall entwickeln sich die Preise für Endkunden erst zeitversetzt zu den Großhandelspreisen.
Der Grund dafür sind langfristige Beschaffungsverträge mit Preisbindung für die Vertriebskosten. Diese haben dafür gesorgt, dass sich der extreme Preisanstieg an der Börse in den vergangenen Jahren nicht voll auf die Verbrauchspreise der Kunden ausgewirkt hat. Und genauso wirken sich die nun temporär gesunkenen Einkaufspreise erst später auf die Endkundenpreise aus. Kurzfristige Preisschwankungen an der Börse werden so ebenfalls abgefedert. -
Als Grundversorger für Erdgas haben wir eine besondere Verantwortung für die Menschen in unserer Region. Wir haben uns dazu verpflichtet, jederzeit eine zuverlässige Versorgung mit Erdgas sicher zustellen. Deshalb kaufen wir Erdgas nicht kurzfristig, sondern über mehrere Jahre im Voraus in Tranchen ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.
Auch in der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden in der Grundversorgung und angelehnten Sonderprodukten von dieser Einkaufspolitik. Unsere Erdgaspreise lagen dort deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.
Für auslaufende Preisgarantieprodukte kann MITGAS Angebote auf Basis der aktuellen Marktpreise ausreichen, da diese kurzfristiger kalkuliert werden als die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte.
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Grund des Unterschieds sind die zwei komplett verschiedenen Ansätze für die Beschaffung unserer Tarife mit und ohne Preisgarantie.
Das für die Sicherstellung der Grundversorgung benötigte Erdgas kaufen wir mehrere Jahre im Voraus in Tranchen ein. Die Preise für die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte kalkulieren wir somit langfristiger,
Die Preisgarantietarife MEIN ERDGAS best kalkulieren wir kurzfristiger. Ein erheblich größerer Anteil der für diese Tarife benötigten Mengen können wir zu aktuell günstigeren Marktpreisen beschaffen.
Generell bietet ein Preisgarantietarif die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist kalkulieren wir die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu. Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen.
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Generell bietet ein Preisgarantieprodukt die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Produktlaufzeit werden die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu kalkuliert.
Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen. Die Lage am Markt ist trotz rückläufiger Beschaffungskosten in den letzten Monaten noch immer sehr schwankend. Die Preise sind noch immer deutlich höher als vor der Energiekrise. Dies wirkt sich auf die Kalkulation der Produkte aus. Diese extreme Dynamik der Preise macht es auch uns als Versorger unmöglich, die Entwicklung abzuschätzen.
Es ist gut möglich, dass man auch bei dem heute hohen Preisniveau mit einem Festpreis gut fährt, falls die Marktpreise wieder steigen sollten. -
Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden (= Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden) im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis aktuell wie folgt zusammen:
- Steuern, Abgaben, Umlagen: 28,5 Prozent
- Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 23,6 Prozent
- Beschaffungs- und Vertriebskosten: 47,9 Prozent
Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 48 Prozent des Endkundenpreises.
Welche Auswirkungen haben die Entwicklungen auf dem Erdgasmarkt auf mich als Kunde?
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Es ist gesetzlich geregelt, dass so genannte Grundversorger (= Versorger, die in einem Netzgebiet die meisten Kunden beliefern) von anderen Versorgern gekündigte Kunden oder Kunden insolventer Energieanbieter lückenlos weiterversorgen müssen. Dem kommen wir selbstverständlich nach und sorgen dafür, dass auch die Heizung dieser Kunden weiter warm bleibt.
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