Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS sinken

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

zuletzt aktualisiert am 6.11.2024, 15:30 Uhr 

MITGAS senkt erneut die Verbrauchspreise für Erdgas zum 1. Januar 2025. Wir geben damit die zurückgehenden Beschaffungskosten an unsere Privat- und Gewerbekunden weiter. Zum Januar steigende Netzentgelte und Umlagen können wir so ausgleichen. 

Alle betroffenen Privat- und Gewerbekunden informieren wir im November schriftlich über ihre neuen, günstigeren Preise. 

Verbrauchspreise sinken auf 14,14 Cent/kWh**

So senkt MITGAS die Verbrauchspreise für Privat- und Gewerbekunden in der Grundversorgung und daran angelehnte Sonderverträge um 1,58 Cent je kWh**. Dies betrifft auch die ehemaligen MITGAS-Produkte Familien-Paket, Treue-Paket, Bonus-Paket oder Classic-Paket. Die Grundpreise ändern sich nicht.

Beispiel Grundversorgung: 

 bis 31.12.2024seit 1.1.2025Differenz
Verbrauchspreis pro kWh**15,72 Cent14,14 Cent1,58 Cent
Grundpreis pro Jahr**80,33 Euro80,33 Euro 0 Cent

 

Die Preisbestandteile finden Sie unter anderem auf unserer Seite zur Grundversorgung.

Die jährlichen Kosten für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von beispielsweise 18.000 kWh* im Netzgebiet von MITNETZ GAS betragen mit der Preissenkung statt 2.910 Euro** nun 2.625 Euro**. Dies entspricht einer Senkung um rund 10 Prozent.

*Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden
**brutto

Die neuen Preise gelten für rund 50.000 Privat- und Gewerbekunden im Netzgebiet von MITNETZ GAS in Teilen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg.

Für Privat- und Gewerbekunden außerhalb des Netzgebietes von MITNETZ GAS können sich die Verbrauchspreise je nach Region und vertraglicher Bindung individuell verändern. 

Patrick-Kather

„Wir haben gute Nachrichten für unsere Kunden: Die rückläufigen Beschaffungskosten für Erdgas an den Handelsmärkten geben wir direkt weiter. Die spürbaren Preissenkungen für unsere Gasprodukte helfen, Haushalte und Gewerbetreibende zu entlasten."

Patrick Kather, MITGAS-Geschäftsführer beim Pressegespräch am 6.11.2024

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 zusammen

Für einen MITGAS-Privatkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 18.000 Kilowattstunden* im Netzgebiet von MITNETZ GAS setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 wie folgt zusammen:

  • Steuern, Abgaben, Umlagen: 28,5 Prozent
  • Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Messung: 23,6 Prozent
  • Beschaffungs- und Vertriebskosten: 47,9 Prozent

Der für den Gasvertrieb beeinflussbare Teil des Erdgaspreises liegt damit bei rund 48 Prozent des Endkundenpreises.

Was sich unter den einzelnen Preisbestandteilen verbirgt, haben wir Ihnen separat zusammengestellt. 

*Durchschnittsverbrauch eines MITGAS-Privatkunden

So setzt sich der Erdgaspreis ab 1. Januar 2025 zusammen

Hintergrundwissen - So entwickeln sich die Bestandteile des Gaspreises

Kosten für Beschaffung und Vertrieb sinken

Mess- und Netzentgelte steigen je nach Region und jeweiligem Netzbetreiber in unterschiedlicher Höhe

Staatliche Abgaben und Umlagen steigen

Gasspeicherumlage von 0,15 Cent/kWh auf 0,29 Cent/kWh***
CO2-Preis
von 0,64 Cent auf 1,00 Cent/kWh***

Bilanzierungsumlage (0 Cent), Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh) und Mehrwertsteuer (19%) bleiben unverändert

*** Angaben in netto, gerundet.

Fragen & Antworten zur Preisanpassung

  • Wird mein Abschlag mit der Preissenkung angepasst?

    Nein, wir passen Ihren Abschlag nicht automatisch im Zuge der Preissenkung an. Sie können Ihren Abschlag selbst online unter mitgas.de/abschlag anpassen. 

    Bitte beachten Sie jedoch: Der Abschlag sollte sich an Ihrem jeweiligen Erdgasverbrauch orientieren. So können Sie hohe Nachzahlungen bei der nächsten Jahresrechnung vermeiden.

     

  • Muss ich meinen Zählerstand zum 1. Januar 2025 melden?

    Nein, Sie müssen uns Ihren Zählerstand zum Jahresende nicht melden. Wir errechnen ihn auf Grundlage der nächsten planmäßigen Ablesung. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2025 online unter  mitgas.de/zählerstand mitteilen. 

     

  • Wieso habe ich eine Preiserhöhung bekommen?

    Die allgemeine Preissenkung bezieht sich auf die Grundversorgung und alle daran angelehnten Sonderprodukte im MITGAS Grundversorgungsgebiet.

    Bei Kunden mit Preisgarantieprodukten (MEIN ERDGAS best) kann die Höhe der Preisanpassung variieren oder sogar eine Preiserhöhung bedeuten. Dies hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit und der letzten Preisanpassung ab. Bei Verträgen mit einer 2-jährige Preisgarantie (MEIN ERDGAS best 24) aus dem Jahr 2023 kann die aktuelle Senkung der Beschaffungskosten die tatsächliche Steigerung der Netzentgelte nicht ausgleichen. 

     

  • Welche Beschaffungsstrategie verfolgt MITGAS für Erdgas?

    Als Grundversorger für Erdgas haben wir eine besondere Verantwortung für die Menschen in unserer Region. Wir haben uns dazu verpflichtet, jederzeit eine zuverlässige Versorgung mit Erdgas sicher zustellen. Deshalb kaufen wir Erdgas nicht kurzfristig, sondern über mehrere Jahre im Voraus in Tranchen ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    Auch in der Hochpreisphase profitierten unsere Kunden in der Grundversorgung und angelehnten Sonderprodukten von dieser Einkaufspolitik. Unsere Erdgaspreise lagen dort deutlich unter dem aktuellen Preisniveau am Markt. Dies zeigt, wie richtig und wichtig eine langfristige Beschaffungsstrategie in Krisenzeiten ist.

    Für auslaufende Preisgarantieprodukte kann MITGAS Angebote auf Basis der aktuellen Marktpreise ausreichen, da diese kurzfristiger kalkuliert werden als die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte. 

     

  • Wie ist die Entwicklung bei den Preisgarantieprodukten?

    Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen auf Basis der aktuellen Marktsituation unterschiedlich.

     

  • Warum ist MITGAS teurer als andere Versorger?

    Wir setzen als regionale Energiedienstleister im Sinne der Versorgungssicherheit unserer Kunden auf eine langfristige Energiebeschaffung. Das heißt, wir haben das benötigte Erdgas für das Lieferjahr 2025 in Tranchen mehrere Jahre im Voraus eingekauft. Das sichert einerseits die benötigten Gasmengen und schützt andererseits vor den starken Schwankungen am tagesaktuellen Spotmarkt. Denn gerade die Energiekrise hat gezeigt, dass sich der Spotmarkt ebenso schnell wieder nach oben bewegen kann.

    Kurzfristigen Preiseffekte am tagesaktuellen Beschaffungsmarkt spielen für uns daher nur eine untergeordnete Rolle. Durch unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst zeitverzögert auf den Endkundenpreis aus. Das gilt für Senkungen genauso wie für Erhöhungen der Großhandelspreise. Dies führt langfristig zu einer „Glättung“ des Preisniveaus und einer besseren Planbarkeit für unsere Kunden.

    Versorger, die nur auf den tagesaktuellen Marktpreis setzen, sind bei sinkenden Marktpreisen zunächst im Vorteil. Deren Kunden werden aber bei Schwankungen am Spotmarkt teils mit extremen Preisausschlägen konfrontiert.

     

  • Warum gibt es unterschiedliche Preisanpassungen in der Grundversorgung und dem MEIN ERDGAS best?

    Grund des Unterschieds sind die zwei komplett verschiedenen Ansätze für die Beschaffung unserer Tarife mit und ohne Preisgarantie.

    Das für die Sicherstellung der Grundversorgung benötigte Erdgas kaufen wir mehrere Jahre im Voraus in Tranchen ein. Die Preise für die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte kalkulieren wir somit langfristiger, 

    Die Preisgarantietarife MEIN ERDGAS best kalkulieren wir kurzfristiger. Ein erheblich größerer Anteil der für diese Tarife benötigten Mengen können wir zu aktuell günstigeren Marktpreisen beschaffen.

    Generell bietet ein Preisgarantietarif die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist kalkulieren wir die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu. Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen.

     

Hinweise für Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten

  • Was rät MITGAS Kunden, die aufgrund des allgemein hohen Preisniveaus ihre Erdgaskosten nicht zahlen können?

    Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Auch wenn sich die Lage auf dem Erdgasmarkt mittlerweile entspannt hat, ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie weiterhin wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.

    Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.

  • Unter welchen Voraussetzungen setzen Sie Gassperrungen aus?

    Gassperrungen können wir leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

    Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

  • An wen kann ich mich wegen Zuschüssen zur Begleichung meiner Erdgasrechnung wenden?

    Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

    Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

    Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Weitere Informationen zum Thema Zahlung und Zahlungsschwierigkeiten finden Sie auch auf unserer Themenseite.

Nützliche Links für unsere Privatkunden

Informationen und Links für unsere Gewerbekunden

Der durchschnittliche MITGAS-Gewerbekunde hat einen Erdgasverbrauch von circa 60.000 kWh pro Jahr. Der Anspruch auf Grundversorgung für sonstigen Bedarf endet bei einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh Erdgas. Für Gewerbekunden mit einem Verbrauch von mehr als 10.000 kWh greift die Ersatzversorgung, die von der Grundversorgung abgekoppelt ist. 

Die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung können jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu ermittelt werden. Sie werden nach ihrer Veröffentlichung auf der Seite zur Ersatzversorgung wirksam. 


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Für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh Erdgas gelten die Konditionen der Ersatzversorgung.