Erdgaspreise für Privat- und Gewerbekunden von MITGAS gesunken

Fakten, Hintergründe, Fragen & Antworten

So setzt sich der Erdgaspreis seit 1. Januar 2025 zusammen

Hintergrundwissen - So haben sich die Bestandteile des Gaspreises entwickelt

Fragen & Antworten zur Preisanpassung

Wir passen Ihren Abschlag nur an, wenn die Änderungen mehr als 3 € pro Monat beträgt und es bis zu Ihrer nächsten Jahresrechnung noch mehr als 3 Monate hin sind. Ansonsten berücksichtigen wir die neuen Preise bei der nächsten Jahresrechnung und gleichen den Differenzbetrag aus. Zudem erstellen wir in dem Zuge Ihren neuen Abschlagsplan.

Nein, Sie müssen uns Ihren Zählerstand zum Jahresende nicht melden. Wir errechnen ihn auf Grundlage der nächsten planmäßigen Ablesung. Wenn Sie möchten, können Sie uns Ihren Zählerstand zum 1. Januar 2026 online unter  mitgas.de/zählerstand mitteilen. 

 

Die allgemeine Preissenkung bezieht sich auf die Grundversorgung und alle daran angelehnten Sonderprodukte im MITGAS Grundversorgungsgebiet.

Bei Kunden mit Preisgarantieprodukten (MEIN ERDGAS best) kann die Höhe der Preisanpassung variieren oder sogar eine Preiserhöhung bedeuten. Dies hängt von der jeweiligen Vertragslaufzeit und der letzten Preisanpassung ab. Bei Verträgen mit einer 2-jährige Preisgarantie (MEIN ERDGAS best 24) aus dem Jahr 2023 kann die aktuelle Senkung der Beschaffungskosten die tatsächliche Steigerung der Netzentgelte nicht ausgleichen. 

 

Preisgarantieprodukte passen wir je nach Vertrag und Laufzeit an. Je nach individuellem Beginn der bisherigen Vertragslaufzeit sind die Preisänderungen auf Basis der aktuellen Marktsituation unterschiedlich.

 

Grund des Unterschieds sind die zwei komplett verschiedenen Ansätze für die Beschaffung unserer Tarife mit und ohne Preisgarantie.

Das für die Sicherstellung der Grundversorgung benötigte Erdgas kaufen wir mehrere Jahre im Voraus in Tranchen ein. Die Preise für die Grundversorgung und angelehnte Sonderprodukte kalkulieren wir somit langfristiger, 

Die Preisgarantietarife MEIN ERDGAS best und MEIN ERDGAS relax kalkulieren wir kurzfristiger. Ein erheblich größerer Anteil der für diese Tarife benötigten Mengen können wir zu aktuell günstigeren Marktpreisen beschaffen.

Generell bietet ein Preisgarantietarif die Chance, sich einen aktuellen Marktpreis für eine bestimmte Zeit zu sichern. Nach Ablauf der Preisgarantiefrist kalkulieren wir die Preise entsprechend den dann vorliegenden Beschaffungspreisen neu. Die in der Zukunft gültigen Beschaffungspreise können wir als Energieversorger jedoch nicht vorhersehen.

 

Wir raten Kunden, sich bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich an uns zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Auch eventuelle finanzielle Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch Sozialbehörden sind denkbar. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Auch wenn sich die Lage auf dem Erdgasmarkt mittlerweile entspannt hat, ist der sparsame und bewusste Umgang mit Energie weiterhin wichtig. Schon kleine Kniffe können helfen, den Erdgasverbrauch und damit Ihre Kosten zu senken. Wir haben Ihnen dazu einige Energiespartipps zusammengestellt.

Auch auf der Website der Verbraucherzentrale finden Sie wertvolle Hinweise zum richtigen Heizen.

Gassperrungen können wir leider nicht aussetzen. Unser Ziel ist, es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einer Sperrung kommen zu lassen. Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten sollten sich unverzüglich an uns zu wenden, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können. Mögliche Wege sind die Vereinbarung eines individuellen Abschlagstermins, einer Stundung oder einer Ratenzahlung. Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Unter Umständen übernehmen einzelne Sozialbehörden die Kosten oder geben finanzielle Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Behörde (z.B. Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit, Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

Auch die Bundesnetzagentur hat hilfreiche Tipps zusammengestellt.

Einige Sozialbehörden gewähren finanzielle Zuschüsse oder übernehmen die Energiekosten. Bitte informieren Sie sich dazu bei der für Sie zuständigen Sozialbehörde (Agentur für Arbeit, Eigenbetrieb für Arbeit bzw. Jobcenter, Sozialamt oder Schuldnerberatungen wie die Caritas usw.).

Wertvolle Tipps bei Zahlungsschwierigkeiten geben auch die Verbraucherzentralen. Sie bieten meist kostenfreie Beratungen an und können Auskunft darüber geben, welche Behörde im jeweiligen Fall der richtige Ansprechpartner ist.

Ausführliche Informationen und Hilfsangebote zum Thema Zahlungsschwierigkeiten haben wir Ihnen auf der Seite mitgas.de/zahlung zusammengestellt. 

Nützliche Links für unsere Privatkunden

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