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Wegfall der Gasbeschaffungsumlage fließt in MITGAS-Abrechnungen ein
Nach der Rücknahme der Gasbeschaffungsumlage durch die Bundesregierung am 29. September 2022 müssen viele Energieversorger kurzfristig die Einführung und Weiterberechnung der Umlage an die Kunden rückabwickeln. Aufgrund der vom Gesetzgeber eingeführten Gasbeschaffungsumlage sowie der Gasspeicherumlage hatte auch MITGAS in den letzten Wochen ihre Kunden per Anschreiben über die neuen Preise informiert und angekündigt, die Umlagen ab 1. November 2022 weiterzugeben.
Die Kehrtwende bei der Gasbeschaffungsumlage bedeutet für die Kunden, dass sich der für November berechnete Verbrauchspreis um 2,419 Cent/kWh netto (2,88 Cent/kWh brutto) reduziert. Dies berücksichtigt MITGAS in den Abrechnungen.
Die Gasspeicherumlage mit 0,059 Cent/kWh netto (0,07 Cent/kWh brutto) und die Bilanzierungsumlage mit 0,570 Cent/kWh netto (0,68 Cent/kWh brutto) wurden nicht zurückgenommen und treten für MITGAS-Kunden wie angekündigt zum 1. November 2022 in Kraft. Über alle Fragen rund um die Erdgaspreise informiert MITGAS außerdem ausführlich im Internet unter mitgas.de.
Pressekontakt
Cornelia Sommerfeld
Pressesprecherin
MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
T 0345 216 2075
E cornelia.sommerfeld@mitgas.de
I www.mitgas.de
www.enviam-gruppe.de/presse
Hintergrund
Die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH handelt mit Erdgas, Bioerdgas und Wärme und bietet Energiedienstleistungen an. Darüber hinaus ist MITGAS Vorlieferant für Stadtwerke der Region. Das MITGAS-Grundversorgungsgebiet erstreckt sich über das südliche Sachsen-Anhalt, Westsachsen und Teile Thüringens. Hauptanteilseigner sind die envia Mitteldeutsche Energie AG mit 75,39 Prozent und die VNG - Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mit 24,6 Prozent.