Der Erdgaszähler wird einmal im Jahr abgelesen. Spätestens vier Wochen danach erhalten Sie Ihre Jahresrechnung. Um eine Schlussrechnung erstellen zu können, benötigen wir den Zählerstand zum Vertragsende. Auch hier gilt: spätestens vier Wochen nachdem uns dieser gemeldet wurde, erhalten Sie Ihre Schlussrechnung.
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Hilfe & Kontakt
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Wann erhalte ich meine Rechnung?
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Wo bleibt meine Rechnung?
Haben Sie sich für unsere Online-Rechnung entschieden? Dann finden Sie diese in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS" unter dem Menüpunkt „Rechnungen“. Wir senden Ihnen eine E-Mail, wenn Ihre Rechnung bereitsteht.
Warten Sie noch immer auf Ihre Rechnung, obwohl diese schon bei Ihnen sein sollte? Dann melden Sie sich bitte bei uns, zum Beispiel über unser Kontaktformular.
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Wann erhalte ich mein Guthaben, das in der Rechnung ausgewiesen ist?
Guthaben aus Jahresrechnung
Dieses Guthaben verrechnen wir gewöhnlich mit dem ersten Abschlag des nächsten Abrechnungszeitraums. Den übrigen Betrag erstatten wir in der Regel wenige Tage danach.Guthaben aus Schlussrechnung
Wenige Tage nachdem die Rechnung erstellt wurde, überweisen wir Ihnen das Guthaben. Sollten wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine MITGAS“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit.War diese Antwort hilfreich? -
Wie kann ich meinen Rechnungsbetrag zahlen?
Durch ein SEPA-Lastschriftmandat können wir Ihre Zahlungen automatisch und immer genau verbuchen. Es ist somit ein sicherer und zuverlässiger Weg, mit dem sie zusätzliche Kosten vermeiden.
Sollten wir noch keine Bankverbindung von Ihnen haben, teilen Sie uns diese bitte in Ihrem persönlichen Kundenbereich „Meine MITGAS“ unter dem Menüpunkt „Bankverbindung“ mit. Oder Sie überweisen unter Angabe Ihrer Kundennummer im Verwendungszweck auf unser Bankkonto:
Empfänger: MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH IBAN: DE20 8004 0000 0110 8828 00 BIC: COBADEFFXXX Kreditinstitut: Commerzbank AG War diese Antwort hilfreich? -
Warum ist der Betrag, den ich zahlen muss, so hoch?
Der Rechnungsbetrag berechnet sich aus dem Energieverbrauch abzüglich Ihrer gezahlten Abschläge. Steigt der Energieverbrauch, so steigt auch der Rechnungsbetrag. Wenn die Höhe Ihres Abschlags nicht diesem erhöhten Verbrauch entspricht, entsteht eine Forderung. In Ihrer Jahresrechnung können Sie unter dem Punkt „Ihr Erdgasverbrauch im Vergleich“ Ihren aktuellen Verbrauch mit dem des Vorjahres vergleichen.
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Ist es möglich, dass ich meine Forderung in Raten zahle?
Das kann man pauschal nicht beantworten. Am besten rufen Sie uns an, damit wir prüfen können, ob wir Ihnen eine Ratenzahlung oder andere Lösung anbieten können.
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Warum ist mein Abschlag höher geworden?
Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Gewöhnlich liegt es daran, dass sich der jährliche Erdgasverbrauch erhöht hat. Wir berechnen die zu erwartenden Kosten für den nächsten Abrechnungszeitraum basierend auf dem Vorjahresverbrauch und den aktuellen Preisen. Auf diese Weise möchten wir Ihnen eine hohe Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung ersparen.
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Warum ist der erste Abschlag höher, als die folgenden?
Ihr Abschlagsplan wurde zeitversetzt zum Beginn des neuen Abrechnungszeitraums erstellt. Wir haben die Beträge für den ersten Monat bzw. die ersten Monate zusammengefasst, damit die Zahlungen in Ihrer nächsten Jahresrechnung nicht fehlen.
Unser System rechnet dabei Cent genau und rundet auf volle Beträge. Es kann daher vorkommen, dass beim Zusammenfassen mehrerer Abschläge der Gesamtbetrag ein wenig von der Summe der mitgeteilten Abschläge abweicht.
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Warum wurde der Zählerstand geschätzt?
In diesem Fall hat weder dem Messstellenbetreiber noch uns zum Abrechnungsdatum ein abgelesener Zählerstand vorgelegen. Die Schätzung erfolgt immer anhand des bisherigen Verbrauchs.
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Ich möchte einen geschätzten oder falschen Zählerstand korrigieren. Wie kann ich das machen?
Nutzen Sie hierfür am besten gleich unser Kontaktformular und teilen Sie uns den richtigen Zählerstand mit dem Grund der Änderung mit. Ihren Zählerstand senden wir anschließend an Ihren Messstellenbetreiber, um ihn berichtigen zu lassen.
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Wir beantworten Ihre Fragen gern an unserer kostenfreien Servicenummer.
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