Alle Informationen wie Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist finden Sie in Ihrem persönlichen Kundenbereich "Meine MITGAS". Alternativ können Sie in Ihre letzte Rechnung oder Ihre Vertragsbestätigung sehen.
Kündigung
Vertrag kündigen
Hilfe & Kontakt
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Wo finde ich meine Vertragslaufzeit?
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Ist es möglich, dass jemand anderes meinen Vertrag übernimmt?
Grundsätzlich gilt, dass der Erdgasvertrag zunächst gekündigt und zum Beispiel durch einen Nachmieter neu abgeschlossen werden muss. Einzig bei Eheleuten besteht die Ausnahme, dass der Erdgasvertrag übertragen werden kann.
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Was ist zu tun, wenn der Vertragspartner verstorben ist?
Soll der Vertrag des Verstorbenen beendet werden?
Dafür benötigen wir folgende Informationen:
- Was passiert mit der Wohnung bzw. dem Haus?
- Wann wurde die Wohnung bzw. das Haus übergeben und welcher Zählerstand wurde an dem Tag abgelesen? Senden Sie uns dazu am besten eine Kopie des Übergabeprotokolls.
- An wen und wohin sollen wir die Schlussrechnung senden?
- Hat zudem ein Eigentümerwechsel stattgefunden, benötigen wir Name und Anschrift des neuen Eigentümers.
Nutzen Sie gleich den nachfolgenden Button und teilen Sie uns alle notwendigen Informationen mit.
Möchten Sie den Vertrag des Verstorbenen übernehmen?
Für Ehepartner besteht natürlich die Möglichkeit, den Vertrag zu übernehmen. Informieren Sie uns dazu nur kurz über das nachstehende Kontaktformular.
In allen anderen Fällen ist der Abschluss eines neuen Vertrags notwendig. Wählen Sie gleich hier ein passendes Produkt.
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Rufen Sie uns an.
Wir beantworten Ihre Fragen gern an unserer kostenfreien Servicenummer.
0800 2 660660
Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr
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In unseren Energieläden vor Ort beantworten wir Ihnen gern Ihre Fragen.