An der Wand befinden sich in einer Reihe Steckdosen mit Stecker in den Regenbogen Farben.

Energieausweis verbrauchsorientiert

Was ist der verbrauchsorientierte Energieausweis?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis ist ein Angebot für Immobilien-Eigentümer von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Er kann auf Grundlage von gemessenen Verbrauchsdaten erstellt werden.
Beim Verbrauchsausweis sind zur Ermittlung des Energiekennwertes und der Effizienzklasse die Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen oder der Abrechnungen des Energielieferanten für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden zu Grunde zu legen.
Mit Ausstellung des Energieausweises erfolgt eine nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebene Registrierung des Dokumentes beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

Wer benötigt einen Gebäude-Energieausweis?

Wer seine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen will, muss in der Regel einen Energieausweis vorweisen können. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Fassung bildet die rechtliche Grundlage für den Energieausweis.

Für Eigentümer von Wohnungen gilt: Sie können keinen separaten Energieausweis für ihre Wohnung anfordern. Der Ausweis kann nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden.

Eigentümer von Gebäuden unter Denkmalschutz und kleinen Häusern mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.

Jetzt Verbrauchsausweis einfach online bestellen

Preis: 89 Euro1

inklusive Umsatzsteuer

 

So funktioniert die Bestellung:

1. Laden Sie den Erfassungsbogen herunter.
2. Füllen Sie den Bogen aus und unterschreiben sie diesen.

3. Legen Sie die benötigte Fotoaufnahmen vom Objekt bei.

4. Senden Sie den Bogen mit den Aufnahmen an:

E-Mail: vertrieb@mitgas.de
oder

Post: MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, 
Postfach 15 60 52, 03060 Cottbus

1Für Einfamilienhaus/ Zweifamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus. Die Kosten für die DIBt-Registrierung sind im Endpreis enthalten.

Welcher Energieausweis für welches Gebäude?

Neben dem Verbrauchsausweis gibt es noch den Bedarfsausweis. Unterschieden werden die Ausweise nach dem Bewertungsverfahren. Erfolgt die Erstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs, spricht man von einem Bedarfsausweis. Findet dagegen der gemessene Energieverbrauch Anwendung, spricht man von einem Verbrauchsausweis. Welchen Ausweis man wählen sollte, können Sie hier einsehen:

  • Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand mit mindesten 5 Wohneinheiten und von Nicht-Wohngebäuden können uneingeschränkt zwischen beiden Energieausweisen wählen.
  • Eigentümer von Wohngebäuden mit maximal 4 Wohneinheiten und Bauantragstellung vor dem 01. November 1977 sind zum Bedarfsausweis verpflichtet. (Ausnahme: erfüllt das Gebäude jedoch durch spätere Sanierungen mindestens das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977, kann auch ein Verbrauchsausweis beantragt werden.)
  • Für Neubauten ist grundlegend ein Bedarfsausweis erforderlich. 

Benötigen Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis, können Sie diesen hier direkt online bestellen:

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